AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DESIGN IN HOLZ INGO HOFMANN GMBH (Stand 03/2025)

  1. Grundsätzliches
    1. Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftragnehmer oder Auftraggeber Vertragspartei werden. Unseren AGB entgegenstehende, abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten wird widersprochen.
    2. Bei allen Bauleistungen einschließlich Montage gilt die VOB/B in der z.Zt. des Vertragsabschlusses gültigen Fassung als vereinbart. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber, die keine Bauleistungen sind, gilt die VOL (Verdingungsordnung f. Leistungen) in der z.Zt. des Vertragsschlusses gültigen Fassung als vereinbart, sofern diese für den Auftraggeber zwingend anzuwenden ist.
    3. Durch Annahme eines Vertragsangebotes der Design in Holz Ingo Hofmann GmbH erklärt der Vertragspartner sein Einverständnis mit diesen AGB. Wird ein Vertragsangebot vom Vertragspartner abweichend von diesen AGB bestätigt, so gelten auch dann nur die AGB der Design in Holz Ingo Hofmann GmbH, selbst wenn diese nicht widerspricht. Ist der Vertragspartner mit vorstehender Regelung nicht einverstanden, so hat er unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Für diesen Fall behält sich die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH vor, den Auftrag zurückzuziehen, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können.
    4. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages, bedürfen zur Gültigkeit stets der schriftlichen Bestätigung durch die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH.
  2. Weitere Vertragsgrundlagen
    1. Auftragsannahme
      Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche oder mündliche Bestätigung der Design in Holz Ingo Hofmann GmbH zustande. Der Vertragspartner ist an seine Bestellung gebunden. Angebote der Design in Holz Ingo Hofmann GmbH gelten nur so lange, wie eine Annahme unter regelmäßigen Umständen erwartet werden darf.
    2. Lieferverzögerungen
      Lieferungs- und Ausführungsfristen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH. Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftrag-nehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten vor.
    3. Mangelrüge
      Unwesentliche oder materialtypische Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessung und Ausführung des Vertragsgegenstandes gelten nicht als Mangel, Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber einem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (z.B. Massivhölzer oder Furniere) liegen und handelsüblich sind. Offensichtliche Mängel unserer Leistung müssen von Unternehmern zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die weitergehenden Vorschriften bei Handelskauf bleiben unberührt.
    4. Mangelverjährung
      Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, beträgt die Gewährleistung ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
    5. Umsetzung der Gewährleistung
      Bei berechtigten Mängelrügen (z.B. mangelhafte Ausführung oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften) haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder schlägt sie fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Design in Holz Ingo Hofmann GmbH sind zumindest zwei Nachbesserungsversuche / Nachlieferungen zu gewähren. Satz 1 gilt nicht bei Verbraucher-geschäften über den Bezug beweglicher Sachen. Gewährleistungsfristen werden durch Gewährleistungsmaßnahmen nicht verlängert.
    6. Aus- und Einbaukosten
      Die gesetzliche Regelung im Kaufvertragsrecht gilt uneingeschränkt für die Geltendmachung von Aus- und Einbaukosten.
    7. Haftung
      Für Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, Vertragsstrafen, entgangenen Gewinn oder sonstige Ersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, haftet die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH nicht, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer grob fahr- Design in Holz Ingo Hofmann GmbH | Am Gonterskircher Weg 5 | 35321 Laubach Amtsgericht Gießen HRB 2320 Seite 1 von 4 Geschäftsführung: Daniel Hofmann, Leon Hofmann lässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung oder einer Verletzung sonstiger Vorschriften durch die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Vorlieferanten der Design in Holz Ingo Hofmann GmbH sind keine Erfüllungsgehilfen.
    8. Anlieferung
      Beim Anliefern setzen wir voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wird die Ausführung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.
  3. Zahlung
    1. Zahlungen haben ausschließlich durch Überweisung auf eines der Bankkonten der Design in Holz Ingo Hofmann GmbH zu erfolgen. Beträge bis 500,00 € brutto können ebenso in bar beglichen werden. Weitere Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert. Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistung eine Abschlagszahlung verlangen.
    2. Sofern der Vertragspartner den vollständigen Rechnungsbetrag nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist begleicht, tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH kann Verzugszinsen wahlweise i. H. v. 3% über dem zum Rechnungsdatum gültigen Bundesbankdiskontsatz oder aber in Höhe der ihr gegenüber durch die Bank berechneten Dispositionskreditzinsen geltend machen. Bei Zahlungsverzug werden ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele sämtliche Forderungen aus allen geschäftlichen Verbindungen mit dem jeweiligen Vertragspartner fällig. Für jede erforderlich gewordene Mahnung werden als Aufwendungsersatz 5,00 € zzgl. MwSt. berechnet.
    3. Ein Zurückbehaltungsrecht bei Unvollständigkeit oder Mangelhaftigkeit der Vertragsausführung kann der Vertragspartner nur in Höhe des Wertes der fehlenden Lieferung oder in Höhe der Nachbesserungskosten geltend machen.
    4. Werden der Design in Holz Ingo Hofmann GmbH nach Vertragsschluss ungünstige Informationen über Vermögensverhältnisse oder Kreditwürdigkeit des Vertragspartners bekannt, kann jede weitere Vertragsleistung von einer angemessenen Vorauszahlung und von der Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig gemacht werden. Ebenso kann die Zahlungsforderung sofort nach Lieferung/Abnahme fällig gestellt werden.
  4. Abnahme
    1. Sofern nebst Herstellung oder Lieferung auch die Montage bzw. der Einbau des Gegenstandes am Orte des Vertragspartners geschuldet ist, trägt die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH die Gefahr bis zur Abnahme. Wird jedoch der eingebaute/montierte Gegenstand vor Abnahme durch höhere Gewalt oder andere, von der Design in Holz Ingo Hofmann GmbH nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat diese Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten.
    2. Gerät der Vertragspartner mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn dem Einbau aus Gründen unterbrochen wird, die der Vertragspartner zu vertreten hat und wenn die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH die bis dahin erbrachten Leistungen in die Obhut des Vertragspartners übergeben hat.
    3. Montagearbeiten sind nach Fertigstellung abzunehmen. Bei Bauleistungen gelten bezüglich der Abnahme und des Gefahrüberganges die Regelungen der VOB/B.
    4. Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.
  5. Kündigungsentschädigung Kündigt der Auftraggeber den Werkvertrag ohne Grund, können wir 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung (Kündigungsentschädigung) verlangen. Es bleibt uns unbenommen, bei entsprechendem Nachweis eine höhere Kündigungsentschädigung zu verlangen. Ebenso bleibt dem Auftraggeber der Nachweis unbenommen, dass uns keine oder eine geringere Kündigungsentschädigung zusteht.
  6. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise
    1. Wir weisen darauf hin, dass für eine dauerhafte Funktion Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere:
      • Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten
      • Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren
      • Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Fußböden, Treppenstufen) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche entstehen. Design in Holz Ingo Hofmann GmbH | Am Gonterskircher Weg 5 | 35321 Laubach Amtsgericht Gießen HRB 2320 Seite 2 von 4 Geschäftsführung: Daniel Hofmann, Leon Hofmann
    2. Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter. Um die Raumluftqualität zu erhalten und der Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach DIN 1946-6 zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendiges Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages an den Handwerker ist und in jedem Fall vom Auftraggeber/Bauherrn zu veranlassen ist.
    3. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind.
    4. Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z. B. Fenster, Treppen, Parkett) für geeignete klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.
  7. Ausschluss der Aufrechnung Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
  8. Eigentumsvorbehalt
    1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum.
    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
    3. Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentums- vorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab.
    4. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.
    5. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.
  9. Eigentums- und Urheberrecht An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
  10. Einkaufsbedingungen
    1. Nur schriftliche Bestellungen der Design in Holz Ingo Hofmann GmbH sind gültig. Mündliche Vereinbarungen bedürfen schriftlicher Bestätigung um wirksam zu sein. Jede Bestellung der Design in Holz Ingo Hofmann GmbH ist durch den Lieferanten zu bestätigen.
    2. Versendet der Vertragspartner, auf Verlangen der Design in Holz Ingo Hofmann GmbH, die Ware an den Sitz der Design in Holz Ingo Hofmann GmbH oder an einen anderen Ort, so ist der Vertragspartner verpflichtet, eine ausreichende Transportversicherung abzuschließen. Sofern eine solche Versicherung nicht abgeschlossen wird, hat der Lieferant den aus dem Untergang oder der Beschädigung der Ware entstehenden Schaden zu tragen.
    3. Mängel der Lieferung hat die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH dem Lieferanten unverzüglich anzuzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Nach Anlieferung der Ware hat die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH diese jedoch stichprobenartig auf Mängel zu überprüfen, sofern der Lieferant dies schriftlich fordert.
    4. Bei Lieferung fehlerhafter Ware, gibt die Design in Holz, Ingo Hofmann GmbH zunächst Gelegenheit zur Nachlieferung. Kann der Lieferant die Nach- lieferung nicht oder nicht fehlerfrei durchführen oder kommt er dem Nachlieferungsbegehren nicht unverzüglich nach, so kann die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH nach vorheriger Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung insoweit vom Vertrage zurücktreten sowie die Ware auf die Gefahr des Lieferanten zurücksenden und sich anderweitig eindecken. Soweit durch den Verzug die Erfüllung des noch offenen Vertrages für die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH nicht von Interesse ist, ist diese zum Rücktritt vom ganzen Vertrage berechtigt. Ebenso ist die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH nach erfolgloser Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, den ihr entstandenen Verzugsschaden zu beanspruchen. Als Interesse vom gesamten Vertrage zurückzutreten gilt bereits die fehlerhafte Ersatzlieferung. Design in Holz Ingo Hofmann GmbH | Am Gonterskircher Weg 5 | 35321 Laubach Amtsgericht Gießen HRB 2320 Seite 3 von 4 Geschäftsführung: Daniel Hofmann, Leon Hofmann
    5. Die Gewährleistung der Lieferanten endet mit Ablauf von 24 Monaten, gerechnet ab Lieferung an die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH. Ist die gelieferte Ware nach Art ihrer Ausführung und nach ihrem Zwecke dazu bestimmt, in Gebäuden oder Gebäudeteile eingebaut zu werden, bzw. Gebäude oder Gebäudeteile zu ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch herzustellen, so beträgt die Gewährleistung der Lieferanten 5 Jahre, gerechnet ab der Abnahme der Einbauten durch den Auftraggeber der Design in Holz Ingo Hofmann GmbH.
    6. Vereinbarte Liefertermine und Fristen sind verbindlich. Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist, ist der Eingang der Ware bei der Design in Holz Ingo Hofmann GmbH. Der Lieferant haftet der Design in Holz Ingo Hofmann GmbH für Verzugsschäden jeglicher Art, insbesondere, wenn die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH aufgrund der verspäteten Lieferung oder Ersatzlieferung durch Dritte auf Vertragsstrafen oder Verzugsschaden in Anspruch genommen wird.
    7. Der Lieferant kann seine Forderungen gegen die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH nur mit Einwilligung dieser abtreten
  11. Warenschutz, Modelle und Werkzeuge Werden Vertragsgegenstände nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Vertragspartners erstellt und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Vertragspartner die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Auf Modelle und Werkzeuge, die zur Vertragserfüllung benötigt werden, hat der Vertragspartner keinen Anspruch. Für Modelle, Werkzeuge und Zeichnungen des Vertragspartners, hat die Design in Holz Ingo Hofmann GmbH nach Auftragserledigung keine Aufbewahrungspflicht.
  12. Fernabsatzverträge Das gesetzlich eingeräumte Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen gem. § 312 ff. BGB findet auf vorliegendes Vertragsverhältnis keine Anwendung, da die von uns gelieferten Waren ausschließlich nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ist somit nicht möglich.
  13. Internetlinks Für Links, die von uns geschalten werden, übernehmen wir ausdrücklich keine Verantwortung und Haftung. Diese Erklärung gilt für alle verfügbaren Links auf unserer Homepage, die zurzeit aktiv sind und/oder aktiv werden.
  14. Streitbeilegung Wir sind weder bereit noch zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
  15. Gerichtsstand Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens. Ist der Auftraggeber kein Kaufmann, so ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des Auftraggebers.
  16. Datenschutz Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden von uns zwecks Erfüllung unserer eigenen vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten sowie zur Vertragsdurchführung in Form von Namen, Adresse und Kommunikationsdaten des Geschäfts- bzw. Wohnsitzes maschinenlesbar gespeichert. Diese Datenerhebung und Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Wir sichern zu, diese Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken zu speichern. Insbesondere werden sie in keiner Weise an unberechtigte Dritte zu gewerblichen Zwecken übermittelt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Personen, deren Daten wir auf diese Weise erhoben und verarbeitet haben, sind berechtigt, bei uns Auskunft darüber zu verlangen, welche sie betreffenden Daten bei uns gespeichert sind. Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten können diese Personen von uns die Berichtigung, bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten verlangen. Auch steht ihnen ein Beschwerderecht bei der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu.